Handyverbot am Steuer soll auf Elektrogeräte ausgeweitet werden schreibt die FAZ und Berichtet über Pläne des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt. Das Gesetz soll allgemeiner formuliert werden, um neuen Entwicklungen in der Kommunikationstechnik Rechnung zu tragen. Künftig sollen dann auch Tabletcomputer unter das Verbot fallen. Ist das wirklich nötig? Das habe ich mich auch schon beim "Handyverbot" gefragt. Es würde mich wundern, wenn es nicht schon längst einen Paragraphen gäbe, der von Verkehrsteilnehmern die volle Aufmerksamkeit verlangt? Das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen findet sich im §6 des Straßenverkehrsgesetzes: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Ist das nicht ausgesprochen dumm formuliert? Ich bin kein Jurist, aber wie wär's mit: Die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer hat uneingeschränkt auf dem Verkehrsgeschehen zu liegen. Alle nicht für das Führen eines Fahrzeuges nötigen Aktivitäten gelten als die Aufmerksamkeit einschränkend und damit als Verkehrsgefährdend. Das schlösse auch z.B. das Zeitunglesen mit ein und wappnet das Gesetz ist gegen neue technische Entwicklungen jenseits der Mobiltelephonie. |
Samstag, 13. August 2016
Handyverbot am Steuer
Eingestellt von
CAPITANO ZANAHORIA