Freitag, 17. August 2012

katastrophisch

verfassungsrichter relativieren die verfassung?
in  "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes"
könne man ja ruhig mal die bundeswehr im inneren einsetzen...
also im notfall ging das ja auch so. 
1962 setzte der polizeisenator von hamburg, helmut schmidt, verfassungswidrig die bundeswehr zur rettung von menschenleben ein. (das hielt dieser ,einer sturmflut wegen, für angebracht)
den hat anschliessend niemand für die rettung von menschenleben bei gleichzeitigem verfassungsbruch verklagt.
in ausnahmesituationen katastrophischen ausmasses war es also, bei gutem personal, schon immer möglich die bundeswehr im inneren einzusetzen, da muss das höchste gericht das höchste gesetz nicht unbedingt öffentlich weichreden.
da freue ich mich ja schon auf den streit: 
'ist eine nicht genehmigte demonstration gegen ein atommüllendlager eine ausnahmesituation katastrophischen ausmasses?'