Mittwoch, 19. März 2008

lass uns einfach freunde bleiben II

so, ich muss doch nochmal nachhaken. dieses mal schreib ich auch noch dem bundespräsidenten.
und wenn das nicht hilft, muss ich mir wohl einen anwalt nehmen - da ich einen staat gründen will wahrscheinlich einen staatsanwalt...


hochgeschätzter herr bundespräsident,
sehr verehrte frau bundeskanzlerin, sehr geehrte herren minister,

ich beziehe mich in dieser mail auf meine mail an die bundeskanzlerin, den minister des äusseren und den minister des inneren zum thema staatsangehörigkeit vom 23. februar 2008, die bisher unbeantwortet geblieben ist.
im § 3a VwVfG lese ich:
'[...] (3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. [...]'
vielleicht verstehe ich das auch wieder falsch, aber ich habe von keinem von ihnen eine antwort auf mein elektronisches dokument erhalten.
ich möchte sie dringendst bitten, mich nicht weiter zu ignorieren und das vorurteil von der arroganz der macht zu bestätigen.
ich sende eine kopie dieser mail auch an das staatsoberhaupt der bundesrepublik deutschland, das ich sehr verehre und hiermit bitten möchte, darüber zu wachen, dass ich antwort erhalte.
in der hoffnung, keine weiteren massnahmen ergreifen zu müssen, damit sie mir antworten, zitiere ich an dieser stelle meine mail vom 23. februar 2008:

lass-uns-einfach-freunde-bleiben-I