Dienstag, 18. September 2007

mein brieffreund bem ministerium II

mein brieffreund hat mir geantwortet. nicht der minister, aber einer seiner lieblingsmitarbeiter
im folgenden wird man nun eine mail lesen, derer herr presseoffizier bestimmt hunderte
am tag herausschickte.dass diese zum gähnen langweilig ist, und sich nicht auf meine mail bezieht, nehme ich ihm darum nicht übel.

Sehr geehrte,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den Bundesminister der Verteidigung, Herrn
Dr. Franz-Josef Jung. Sie werden sicher verstehen, dass wegen der Vielzahl
der im Ministerium täglich eingehenden Anfragen nicht alle Fragen dort
selbst beantwortet werden können. So wurde mir auch Ihr Frage mit dem
Auftrag einer Beantwortung übergeben.

Die Bundeswehr ist immer an einem konstruktiven Dialog mit dem Bürger
interessiert, der uns hilft, die Leistungsfähigkeit der Streitkräfte zu
verbessern, oder den Kontakt zum Bürger zu vertiefen. Ich darf Ihnen
insofern versichern, dass Ihre Gedanken, - wie die vieler anderer
Bürgerinnen und Bürger auch -, die ihnen gebührende Beachtung finden
werden. Wenn auch nicht jede einzelne Stimme unmittelbar auf dem
Schreibtisch des Ministers gelangt, so findet doch jede Meinungsäußerung
Eingang in eine zusammengefasste "Meinungs- und Motivlage" der Bevölkerung,
die sicher auch die verantwortlichen Politiker bei Ihrer Entscheidung
berücksichtigen.

In der Sache lassen Sie mich anmerken, dass die Behauptung, Bundesminister
Dr. Jung würde sich mit seiner Position in Widerspruch zu der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzen und die betroffenen
Luftfahrzeugbesatzungen in die Gefahr der Strafbarkeit bringen, jeder
Grundlage entbehrt. Wer derartige Vorwürfe erhebt, zeigt, dass er das
Urteil des Verfassungsgerichts nicht sorgfältig gelesen hat.

Generell gilt: Wie auf ein entführtes Flugzeug zu reagieren ist, muss im
jeweiligen Einzelfall unter Beachtung aller bekannten Umstände und der
vorrangigen Maßgabe des höchstmöglichen Schutzes Unbeteiligter entschieden
werden. Die vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen "Gemeinsamen
Grundsätze von Bund und Ländern über die Zusammenarbeit bei der Abwehr von
Gefahren für die Sicherheit im deutschen Luftraum durch entführte
Luftfahrzeuge legen hierfür allgemeine Vorgaben fest, die auf der geltenden
Verfassungslage beruhen.

Davon unberührt bleibt, dass Situationen denkbar sind, die eine Berufung
auf den übergesetzlichen Notstand notwendig machen und auch erfordern. Dies
ist verfassungsrechtlich anerkannt, solange es keine ausdrückliche Regelung
im Grundgesetz gibt. Hierauf hat Bundesminister Dr. Jung wiederholt
hingewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz
die juristische Behandlung bestimmter Konstellationen und Extremsituationen
ausdrücklich offengelassen.

Heutzutage sind auch in Deutschland leider Terroranschläge nicht
ausschliessbar , die sich nach Art, Zielsetzung oder Ausmaß mit
kriegerischen Angriffen gleichsetzen lassen und damit genau diese
Kategorien erfüllen. Dies hat die Bundesregierung einvernehmlich im
Weißbuch des letzten Jahres festgestellt. Gerade Angriffe mit
Luftfahrzeugen auf sensible und kritische Ziele, mit einer unübersehbaren
Anzahl von Opfern und Folgeschäden können ein entsprechendes Szenario
darstellen.

Ebenfalls offen gelassen hat das Bundesverfassungsgericht die
strafrechtliche Seite des Abschusses eines Flugzeuges. Zitat: „Dabei ist
hier nicht zu entscheiden, wie ein gleichwohl vorgenommener Abschuss und
eine auf ihn bezogene Anordnung strafrechtlich zu beurteilen wäre." Damit
ist auch klar, dass hier niemand verpflichtet wird, vorsätzlich Straftaten
zu begehen. Unverkennbar ist gleichwohl, dass ein Handeln in einer
derartigen Extremsituation mit einer enormen Gewissensbelastung der
Beteiligten verbunden ist, auf die wenn irgend möglich Rücksicht zu nehmen
ist. Dies gilt umso mehr, als Teile der Politik sich bislang noch nicht
dazu durchringen konnten, eine klare verfassungsrechtliche Grundlage zu
schaffen. Vor Extremsituationen die Augen zu verschließen wird jedoch weder
der – ebenfalls aus dem Grundgesetz folgenden - Schutzpflicht gegenüber
unseren Bürgerinnen und Bürgern gerecht noch ist es verantwortungsvoll im
Hinblick auf die Angehörigen der Sicherheitskräfte. Die Aussagen von
Bundesminister Dr. Jung geben daher auch für die betroffenen Soldaten der
Bundeswehr klare Richtlinien.

Das unterstellte Szenario ist leider zu real, als das die Regierung es sich
leisten könnte es zu ignorieren.

In der Hoffnung hinreichend geantwortet zu haben, stehe ich für weitere
Fragen gerne zur Verfügung und verbleibe,

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

[xxx]
Hauptmann und Presseoffizier
Diplom-Kaufmann