Donnerstag, 24. Mai 2007

hanusch III

verkehrsbezeichnung im lebensmittelrechtlichen sinne - was soll das sein?
da muss ich der netten frau mit dem guten vornamen und dem supertollen nachnamen nochmal schreiben:

sehr geehrte [xxx],
mal ehrlich - bei ihnen haben nicht nur die produkte tolle namen.

ja, ich kann es nur nocheinmal bestätigen, hanuta ist die königin unter allen quadratischen süßigkeiten.
gewundert habe ich mich über "Verkehrsbezeichnung des Produktes nach den Erfordernissen im lebensmittelrechtlichen Sinne".
bedeutet das, dass haselnusstafeln lebensmittelrechtlich nicht zulässig sind??
bitte sagen sie jetzt nicht, dass die tafeln ungesund sind, und sie sie schnitte nennen, damit sie überhaupt als lebensmittel verkauft werden dürfen!
meine freundin hat versucht, mir zu erklären, dass ich "herr [zanahoria]" heisse, aber meine verkehrsbezeichnung ist "bärchen" - ist das in etwa so ähnlich wie bei ihnen mit schnitte und tafel?

sorry, dass ich sie weiterhin belästige, aber ich habs noch nicht ganz verstanden.

liebe grüße
[capitano zanahoria]